Das Gewöhnliche Leberblümchen

(Hepatica nobilis)

Abb. 1 Halbgeöffnete Blütenknospe des Leberblümchens
Abb. 1 Halbgeöffnete Blütenknospe des Leberblümchens

Viele von Ihnen kennen das hellblau bis blauviolett blühende Leberblümchen (Hepatica nobilis) wahrscheinlich gar nicht. Da es kein atlantisches Klima mag, fühlt es sich bei uns nicht wohl, das tut es erst im nordöstlichen Teil NRWs. Im Verbreitungsgebiet kann man ganze Wälder mit blau geschmückten Böden bewundern. Dies gilt umso mehr, weil die Pflanzen, wie der Huflattich, blattlos auskeimen. Außer in den atlantisch geprägten Gebieten kommt Hepatica nobilis in fast ganz Europa bis Südskandinavien und Mittelrussland vor. Noch weiter östlich gibt es eine Unterart. Hepatica nobilis wird 5-15 cm groß und blüht in Deutschland von März bis Ende April.


Die Pflanze ist bei uns eine Kennart trockenwarmer Eichen-Buchen-Wälder. Sie mag es gerne schattig bis halbschattig und mäßig stickstoffhaltig. Auf sauren Böden gedeiht sie nicht.

 

Das Leberblümchen gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse. Typisch dafür sind u.a. die zahlreichen Staub- und Fruchtblätter und die variable Anzahl der Blütenblätter. Es ist die einzige Art in der Gattung Hepatica. Diese wird es wohl auch nicht mehr lange geben. Die Botaniker streiten sich nämlich schon lange darüber, ob das Leberblümchen nicht in die Gattung „Anemone“ eingeordnet werden sollte, die Ähnlichkeit damit sei zu groß.

 

Die Blüten des Leberblümchens sind zwittrig (Abb. 2). Sie erzeugen keinen Nektar, aber reichlich Pollen. Dieser wird von Käfern, Fliegen, Schwebfliegen, kurzrüsseligen Bienen und Schmetterlingen aufgenommen. Bei dem Vorgang findet die Bestäubung statt. Findet sich kein Insekt ein, ist auch Selbstbestäubung möglich. Eine Blüte bleibt ca. 8 Tage erhalten. In dieser Zeit kann sich die Länge der Blütenblätter verdoppeln. Die Hochblätter vergrößern sich dagegen erst nach der Blüte. 

Abb. 2 Blüten von Hepatica nobilis mit weißen Staub- und grünen Fruchtblättern
Abb. 2 Blüten von Hepatica nobilis mit weißen Staub- und grünen Fruchtblättern

Die Blätter erscheinen während der Blütezeit. Es sind ausschließlich Grundblätter, denn die Stängel bleiben, bis auf die Hochblätter unter der Blüte oder später dem Fruchtstand, blattlos. Ihre Form ist unverwechselbar: Sie sind bis zur Hälfte in drei stumpfe, breite Lappen eingeschnitten und haben einen herzförmigen Grund. (Abb. 3b). Hin und wieder findet man gefleckte Pflanzen. Wenn sie keimen, sind die Blätter hellgrün und lang und weich behaart (Abb. 3a). Mit zunehmendem Alter werden sie dunkelgrün, wobei die Unterseite ins rötlich-violette geht. Dabei werden sie immer ledriger (Abb. 3b). Der Behaarungsgrad ist bei ausgewachsenen Blättern sehr variabel - von stark behaart bis völlig kahl. Die Derbheit bietet eine ideale Voraussetzung dafür, auch den Winter zu überstehen. Leberblümchen sind nämlich mehr oder weniger immergrün. Die Überwinterung erfolgt jedoch mit Hilfe von Überdauerungsknospen an erdnahen Sprossen.

Abb.3a: Wenn die Blätter keimen, sind sie zart und                  Abb. 3b: Später werden die Blätter ledrig.

hellgrün

Wie bei Hahnenfußgewächsen typisch, ist der Fruchtstand igelig. Die Samen werden von Tieren verbreitet, besonders von Ameisen. Als weitere Vermehrungsart werden kurze Rhizome gebildet, die sich nach Verzweigung „verselbständigen“ und neue Pflanzen bilden können. Eine Besonderheit ist, dass es mehrere Jahre dauert, bis ein Leberblümchen das erste Mal blüht.

 

Woher kommt der eigenwillige Name der Pflanze?

Noble Farbe und Aussehen der Blüten tragen wohl zur Benennung des Artnamens „nobilis“ bei. Zum Gattungsnamen soll die Form der ausgewachsenen Blätter verholfen haben (Abb. 3b). Wer sich in Anatomie etwas auskennt, wird dem vielleicht nicht ganz zustimmen. Aber man brauchte in der Signaturenlehre einfach etwas, um Leberkranke zu behandeln und kam dann auf die Idee, es mit den angeblich ähnlichen Blättern des Leberblümchens zu versuchen – allerdings ohne Erfolg.

 

Der Schutzstatus des Leberblümchens ist etwas verwirrend. Während es in den Roten Listen der meisten Bundesländer als nicht geschützt aufgeführt ist, ist es laut Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“. Also bitte nirgends ausgraben oder pflücken.


Quellen:

Bochumer Botanischer Verein: https://botanik-bochum.de/web/pflanzenbilder/Hepatica_nobilis.htm

Bundesamt für Naturschutz: https://www.floraweb.de/xsql/artenhome.xsql?suchnr=2815&

 

Text und Fotos: Brigitte Steinke – Biologin - NABU